Kirchgemeinden der meggerwaldpfarreien

Kirchgemeinde Adligenswil

(Dokumente, Personen ...)

Kirchgemeinde Meggen

 (Dokumente, Personen ...)

 

Kirchgemeinde Udligenswil

(Dokumenten, Personen ...)

Die zwei Seiten einer Kirche

 

Die Basis für eine lebendige Kirche

Die Kirchgemeinden ermöglichen die Seelsorge in den Pfarreien. In Zusammenarbeit mit der Landeskirche und den pastoral Verantwortlichen setzen sie sich für eine lebendige Kirche ein.

 

In der Verfassung der Landeskirche heisst es: «Landeskirche und Kirchgemeinden besorgen die der kirchlichen Tätigkeit dienende öffentliche Verwaltung.» Und im Kirchgemeindegesetz: «Die Kirchgemeinden sorgen in ihrem Gemeindegebiet für die religiöse Betreuung der Katholikinnen und Katholiken.»

Die Kirchgemeinden regeln zum Beispiel das Dienstverhältnis mit dem Pfarrer oder der Gemeindeleitung und sind zuständig für die Anstellungen kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie schaffen die Rahmenbedingungen für den Religionsunterricht, die kirchliche Jugendarbeit und Erwachsenenbildung sowie die Diakonie, und sie unterhalten die Gebäude, die es für das Pfarreileben braucht – von der Kirche bis zum Pfarreizentrum. Anstellungen eines Pfarrers oder einer Gemeindeleitung nehmen die Kirchgemeinden in Absprache mit den kirchlichen Verantwortlichen vor, also dem Bistum.

Um diese Aufgaben erfüllen zu können, ziehen die Kirchgemeinden Steuern ein, sie verwalten ihr Vermögen und führen eine Verwaltung. Die Kirchenmitglieder können das kirchliche Leben mitgestalten. Einerseits, indem sie jährlich an der Kirchgemeindeversammlung teilnehmen und hier über Wahl- und Sachgeschäfte entscheiden, anderseits, indem sie sich freiwillig oder ehrenamtlich in der Pfarrei einsetzen.

Die Kirchgemeinden werden von teilweise ehrenamtlich tätigen Kirchenrätinnen und -räten geführt, die das Volk alle vier Jahre wählt.

(Quelle: lukath.ch)

 

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