Zugehörigkeit zur Kirche
Eintritt in unsere Kirche
Wir freuen uns über Ihr Interesse am Glauben und an der Kirche. Vielleicht sind Sie bereits getauft und haben irgendwann den Kontakt zur Kirche verloren, sei es aufgrund einer bewussten Entscheidung, einer negativen Erfahrung oder weil es sich einfach so ergab. Das Leben lehrt uns immer wieder, dass einmal getroffene Entscheidungen nicht für immer Bestand haben müssen, und was früher einmal richtig war, heute wieder ganz anders aussehen kann.
Möchten Sie mit jemandem über Ihre Fragen und Anliegen reden? Wir nehmen uns gerne für Sie Zeit. Schicken Sie uns doch einfach eine Mail oder rufen Sie uns an, damit wir einen Termin vereinbaren können.
Sich von der Kirche abwenden?
- Sie sind von Menschen in der Kirche enttäuscht.
- Sie haben schon länger keine Beziehung mehr zum kirchlichen Leben.
- Sie möchten Ihre Abwendung von der Kirche kundtun.
Selbstverständlich respektieren wir Ihre Entscheidung. Falls Sie aber noch nicht ganz sicher sind oder ein einzelnes negatives Ereignis Sie zu diesem Schritt bewegt, dann sind wir gerne zu einem Gespräch bereit, um Ihr Anliegen oder Ihre Enttäuschung anzuhören oder anzunehmen.
Sollte ein finanzieller Engpass Ihre Abwendung begründen, weil Sie die Kirchensteuern nicht mehr bezahlen können, dann bitten wir Sie umso mehr um ein Gespräch. Niemand sollte aus finanziellen Nöten diesen Schritt vollziehen müssen.
Schreiben Sie Ihren entsprechenden Brief an das Pfarramt. Wir leiten Ihren Entscheid an die politische Gemeinde weiter. Dort sind Sie von nun an als "konfessionslos" gemeldet. Wenn Sie uns Gründe für Ihre Entscheidung nennen, kann uns dies bei der Gestaltung der Seelsorge helfen.
Folgen der Abwendung von der Kirche
Mit der Abwendung von der Kirche werden Ihre Zugehörigkeitsrechte eingeschränkt. Im Ernstnehmen Ihrer Entscheidung werden hier die wichtigsten rechtlichen Folgen für das kirchliche Leben genannt:
- Die Sakramente der Eucharistie und der Krankensalbung dürfen Sie nicht mehr empfangen – ausser in Todesgefahr.
- Eine kirchliche Hochzeit im katholischen Sinn ist nur dann möglich, wenn Ihr Partner Teil der röm.-kath. Kirche ist.
- Sie können nicht mehr Tauf- oder Firmpate sein.
- Sie können keine kirchlichen Dienste und Ämter übernehmen.
- Sie haben in der Kirchgemeinde kein Stimm- und Wahlrecht mehr.
- Ein kirchliches Begräbnis kommt höchstens in Betracht, wenn es dem Willen des Verstorbenen entspricht, den Angehörigen ein Anliegen ist und kein öffentliches Ärgernis zu befürchten ist.
Falls Sie sich näher über diese Folgen informieren möchten, verweisen wir Sie auf das Dekret „Rechtliche Folgen der Abwendung von der sakramental verfassten röm.-kath. Kirche“ des Bischofs von Basel.
Dank
Als Teil der kirchlichen Gemeinschaft haben Sie das kirchliche Leben finanziell, ideell und vielleicht auch durch Freiwilligenarbeit unterstützt. Sie haben damit ermöglicht, Gottesdienste zu feiern, Religionsunterricht zu erteilen, Menschen in Krisen und bei Lebenswenden seelsorgerlich zu begleiten, sich für Kinder und Jugendliche einzusetzen, soziale und caritative Werke zu unterstützen und vieles mehr zu tun.
Im Namen der Pfarrei und der Kirchgemeinde danken wir Ihnen für Ihre Unterstützung, die uns von Ihnen in den vergangenen Jahren in welcher Form auch immer zugekommen ist. Sie wird uns in Zukunft fehlen.